Was mache ich mit der Wohnung bei einem Semester im Ausland?
Wer für einige Monate oder direkt ein ganzes Jahr ins Ausland geht, muss viele Dinge planen.
Welche Unterkunft ist am Zielort sinnvoll? Wie ist die Reise zu finanzieren? Welche Sehenswürdigkeiten sind beliebt?
Doch auch in der Heimat müssen einige Dinge geregelt sein, damit der Auslandsaufenthalt nicht überschattet wird. Wichtig ist bei längeren Auslandsaufenthalten vor allem, was mit der Wohnung oder dem WG-Zimmer daheim passieren soll.
WG oder Wohnung – es gibt verschiedene Optionen
In Deutschland gibt es ganz unterschiedliche Wohnformen. Manche leben in einer eigenen kleinen Wohnung mitten in der Großstadt, andere teilen sich ein Mehrgenerationenhaus mit Eltern und Großeltern in Vororten oder auf dem Land.
Vor allem Studenten leben nach wie vor häufig in Wohngemeinschaften zusammen oder haben ein Zimmer im Studentenwohnheim. Gerade in Ballungsräumen ist bezahlbarer Wohnraum rar, weshalb auch Studierende immer wieder Probleme haben, zum Semesterstart eine Bleibe zu finden. Das Portal Br.de hat Tipps für die studentische Wohnungssuche zusammengestellt.
Insgesamt ist die Wohnsituation in der Bundesrepublik je nach Region, Lage und Vorlieben der Bürger sehr unterschiedlich. Genauso unterschiedlich ist die Lebensrealität der Menschen. Viele Studierende wollen eine Zeit im Ausland verbringen und wissen nicht, was sie in dieser Zeit mit ihrer Wohnung machen möchten.
Im Wohnen.de-Magazin finden sich viele Informationen, Tipps und Tricks rund ums Wohnen im ganzen Land. Diese Informationen zeigen: Viele Menschen suchen Wohnungen, der Wohnraum ist gleichzeitig sehr begrenzt. Deshalb ist es eine lukrative und sinnvolle Möglichkeit, die eigene Wohnung oder das WG-Zimmer anderen Personen zur Verfügung zu stellen.
Außerdem gilt: Wer ins Ausland geht, möchte nicht einfach doppelt Miete bezahlen. Studierende, die bereits mit einem Partner zusammenleben oder noch bei den Eltern wohnen, haben an diesem Punkt kein Problem.
Die Kosten laufen ganz normal weiter, weil der Partner oder die Eltern weiterhin in der gemeinsamen Wohnung wohnen. Wer aber allein wohnt oder ein WG-Zimmer hat, sollte darüber nachdenken, den Wohnraum während der Abwesenheit anderen zur Verfügung zu stellen.
Untervermietung für das eigene Zimmer
Es gibt zahlreiche Portale, auf denen einzelne Zimmer oder ganze Wohnungen und Häuser zur Untervermietung angeboten werden können. Der bekannteste Anbieter ist wohl Airbnb. Daneben gibt es zahlreiche weitere Websites, über die Wohnungen und Zimmer auch für eine begrenzte Zeit angeboten werden können.
Wichtig ist, dass im Mietvertrag von Anfang an klare Verhältnisse herrschen: Bei einer Untervermietung für einen begrenzten Zeitraum muss das Enddatum genau festgehalten werden. Nur so geht der Auslandsreisende sicher, dass er seine Wohnung nach der Rückkehr wieder beziehen kann.
Achtung: Wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, sollte die Untervermietung zunächst mit den Mitbewohnern besprechen. Möglicherweise gibt es im Kreise der Mitbewohner sogar jemanden, der einen potentiellen Untermieter kennt? Das erleichtert die Suche ungemein.
Studierende mit eigener Wohnung können diese komplett untervermieten. Allerdings müssen sie dafür nach Paragraph 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Erlaubnis ihres Vermieters einholen. Dies ist online auf Gesetze-im-internet.de nachzulesen.
Wenn der Vermieter plausible Gründe gegen die Untervermietung hat, kann er sie untersagen. Dann steht dem Mieter ein Sonderkündigungsrecht zu.
Vorteile und Nachteile der Untervermietung
Eine Wohnung oder ein Zimmer während der eigenen Abwesenheit weiterzuvermieten, bietet einige Vorzüge. Der größte Vorteil ist, dass die Vermietung während der Abwesenheit sogar noch etwas Geld in die Kasse spült – eine kleine Hilfe bei der Finanzierung des Auslandsaufenthalts.
Zusätzlich hat der zeitweise Vermieter die Möglichkeit, nach seiner Rückkehr aus dem Ausland direkt wieder in seine Wohnung einzuziehen. So entstehen weder Engpässe noch Lücken in den Wohnverhältnissen. Die Wohnung steht außerdem nicht leer, sondern der Untermieter lüftet und heizt regelmäßig und nutzt Wasser und Strom.
Ein Risiko der Untervermietung liegt darin, dass der Vermieter keine Kontrolle darüber hat, was in seiner Abwesenheit mit seiner Wohnung passiert. Schlimmstenfalls kommt er nach dem Auslandsaufenthalt nach Hause und findet eine ramponierte, verdreckte Wohnung vor. Hier ist es unerlässlich, bereits bei der ersten Wohnungsübergabe den Zustand der Wohnung und des Mobiliars zu dokumentieren.
Fotos und schriftliche Ergänzungen sind dabei das Mittel der Wahl. Kommt es dennoch zu Schäden, kann der Vermieter die vorab hinterlegte Kaution zur Finanzierung der Reparatur nutzen. Unter Mietrecht.org gibt es detaillierte Informationen zu diesem Thema.
Zudem ist es nötig, dass der Reisende sich während seiner Abwesenheit um alles kümmert, was das Untermietverhältnis betrifft. Er ist stets der Ansprechpartner für seinen Untermieter und für alle Nachbarn. Das kann, gerade bei einem Aufenthalt im weit entfernten Ausland, für Stress und Probleme sorgen.
In diesem Fall ist es sinnvoll, einen nahen Verwandten oder Mitbewohner mit einer Vollmacht auszustatten. Diese Person kann sich dann um vor Ort anfallende Dinge kümmern, ohne den Reisenden im Ausland zu behelligen.